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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikroskopie-Service GmbH

 

1.    Allgemeines:

Alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen werden von uns zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Bedingungen unserer Vertragspartner und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden.

 

2.    Angebote:

Alle Anbote sind freibleibend, die Richtigkeit des Kostenvoranschlages ist nicht gewährleistet. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber berechnet. Sofern der Umfang dieser Kosten über die Angemessenheit hinaus geht, werden wir diese gesondert bekanntgeben.

 

3.    Liefertermin und Liefermenge:

Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt, Zusatzvereinbarungen sind ungültig. Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalls von Lieferungen aus anderen Gründen sind außer im Falle des groben Verschuldens oder Vorsatzes ausgeschlossen. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesonders auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund des Rücktrittes zustehen.

 

4.    Preise:

Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich exkl. Mwst. ab Lager inklusive Verpackung ausgenommen empfindlicher oder verpackungsintensiver Produkte, bei denen die Verpackung besonders berechnet wird. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Für wesentliche Veränderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstige Angaben sind wir berechtigt die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Treten im Zuge der Auftragserfüllung Umstände auf Seiten des Auftraggebers ein, die eine Ergänzung oder Abänderung des ursprünglichen Auftrages mit sich bringen, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Umstände unverzüglich mitzuteilen und fallen allfällig daraus entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber zu Lasten.

 

5.    Versand:

Gefahr und Zufall gehen mit der Verladung an den Käufer über. Mangels ausdrücklicher Zusage erfolgt der Transport auf Kosten des Käufers. Der Käufer trägt die Transportgefahr nach den allgemein gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Risken von Bruch und Schwund während des Versandes. Für allfällige Versicherung der Fracht hat der Käufer aufzukommen.

 

6.    Zahlungsbedingungen:

Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinsssatz der EZB, mindestens jedoch in Höhe von 10% in Anrechnung zu bringen.

 

7.    Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Reparatur steht uns ein Pfandrecht am bearbeitenden Gegenstand bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zu. Wir sind berechtigt bis zur Bezahlung dieser Forderung am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

8.    Gewährleistung:

Der Auftraggeber ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Mängelrügen sind unverzüglich und nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Be- oder Verarbeitung haften wir nicht. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nur verpflichtet die Ware, soweit sie mangelhaft ist, zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Verkaufspreis rückvergüten oder Ersatz zu liefern. Werden uns im Zuge der Auftragserteilung Maße und Angaben (Spezifikationen) zur Verfügung gestellt, die sich im Zuge der Auftragserfüllung als unvollständig oder ungenau herausstellen, so sind wir berechtigt die üblichen technischen Normen und Toleranzen im Sinne der Ö-Norm anzuwenden. Angaben in Katalogen, Prospekten oder Werbesendungen etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen werden.

 

9.    Schadensersatz:

Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Keine Haftung wird für Folgeschäden übernommen, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen. Keine Haftungspflicht besteht weiters für Datenverlust jedweder Art die durch unsere Tätigkeit eintritt. Die Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz, Gewährleistung, entgangener Gewinn und sonstige Ansprüche ist im Grunde nach auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, der Höhe mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung gedeckt ist. Rückgriffsansprüche gemäß § 933 b ABGB verjähren jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung durch uns. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist – außer Verbrauchern gegenüber – ausgeschlossen. Unternehmen verpflichten sich diesem Haftungsausschuss auf ihre Kunden zu überbinden.

 

10.  Abholung:

Werden von uns Waren, die im Eigentum des Auftraggebers stehen, zur Reparatur oder sonstigen Bearbeitung übernommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet spätestens 6 Monate nach Übernahme diese Ware wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt die Ware zu verwerten und den Verkaufserlös mit Lagerkosten und einen angefallenen Verwertungsaufwand gegen zu verrechnen. Anfallende Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

11.  Vorprozessuale Kosten:

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges zur Zahlung sämtlicher aufgelaufener Mahn- und Inkassospesen sowie sonstiger vorprozessualer Kosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren.

 

12.  Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wien vereinbart.

 

 
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