1.
Allgemeines:
Alle Aufträge, Lieferungen und
Leistungen werden von uns zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen
berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Bedingungen unserer Vertragspartner
und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns
ausdrücklich anerkannt wurden.
2.
Angebote:
Alle Anbote
sind freibleibend, die Richtigkeit des Kostenvoranschlages ist nicht
gewährleistet. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden
dem Auftraggeber berechnet. Sofern der Umfang dieser Kosten über die Angemessenheit
hinaus geht, werden wir diese gesondert bekanntgeben.
3.
Liefertermin und
Liefermenge:
Umfang und Inhalt des
Vertragsverhältnisses wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt,
Zusatzvereinbarungen sind ungültig. Alle von uns angegebenen Liefertermine
sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder
wegen Ausfalls von Lieferungen aus anderen Gründen sind außer im Falle des
groben Verschuldens oder Vorsatzes ausgeschlossen. Alle außerhalb unseres
Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesonders
auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des
Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße
Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns
für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der
Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund
des Rücktrittes zustehen.
4.
Preise:
Die Berechnung der Preise erfolgt in
Euro. Die Preise verstehen sich exkl. Mwst. ab
Lager inklusive Verpackung ausgenommen empfindlicher oder
verpackungsintensiver Produkte, bei denen die Verpackung besonders berechnet
wird. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung
gültigen Preise maßgebend. Für wesentliche Veränderungen der Verhältnisse,
insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstige
Angaben sind wir berechtigt die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise
zu berechnen. Treten im Zuge der Auftragserfüllung Umstände auf Seiten des
Auftraggebers ein, die eine Ergänzung oder Abänderung des ursprünglichen
Auftrages mit sich bringen, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese
Umstände unverzüglich mitzuteilen und fallen allfällig daraus entstehende
Mehrkosten dem Auftraggeber zu Lasten.
5.
Versand:
Gefahr und Zufall gehen mit der
Verladung an den Käufer über. Mangels ausdrücklicher Zusage erfolgt der
Transport auf Kosten des Käufers. Der Käufer trägt die Transportgefahr nach
den allgemein gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Risken von Bruch und Schwund während des Versandes. Für
allfällige Versicherung der Fracht hat der Käufer aufzukommen.
6.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind nach Rechnungslegung
ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes
vermerkt ist. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt Verzugszinsen in
Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinsssatz
der EZB, mindestens jedoch in Höhe von 10% in Anrechnung zu bringen.
7.
Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der
von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Reparatur
steht uns ein Pfandrecht am bearbeitenden Gegenstand bis zur Bezahlung des
Rechnungsbetrages zu. Wir sind berechtigt bis zur Bezahlung dieser Forderung
am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
8.
Gewährleistung:
Der Auftraggeber ist zur sofortigen
Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Mängelrügen sind unverzüglich und
nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen.
Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Be- oder Verarbeitung haften wir nicht. Bei begründeter
Mängelrüge sind wir nur verpflichtet die Ware, soweit sie mangelhaft ist,
zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Verkaufspreis rückvergüten
oder Ersatz zu liefern. Werden uns im Zuge der Auftragserteilung Maße und
Angaben (Spezifikationen) zur Verfügung gestellt, die sich im Zuge der
Auftragserfüllung als unvollständig oder ungenau herausstellen, so sind wir
berechtigt die üblichen technischen Normen und Toleranzen im Sinne der Ö-Norm
anzuwenden. Angaben in Katalogen, Prospekten oder Werbesendungen etc. sind
unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen werden.
9.
Schadensersatz:
Wir haften nur für Schäden, die durch
grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Keine Haftung wird für
Folgeschäden übernommen, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes
entstehen. Keine Haftungspflicht besteht weiters
für Datenverlust jedweder Art die durch unsere Tätigkeit eintritt. Die
Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz, Gewährleistung, entgangener Gewinn
und sonstige Ansprüche ist im Grunde nach auf grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz, der Höhe mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener
Summe beschränkt, die durch die Versicherung gedeckt ist. Rückgriffsansprüche
gemäß § 933 b ABGB verjähren jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der
Leistung durch uns. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des
Produkthaftungsgesetzes ist – außer Verbrauchern gegenüber – ausgeschlossen.
Unternehmen verpflichten sich diesem Haftungsausschuss auf ihre Kunden zu
überbinden.
10.
Abholung:
Werden von uns Waren, die im Eigentum
des Auftraggebers stehen, zur Reparatur oder sonstigen Bearbeitung
übernommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet spätestens 6 Monate nach
Übernahme diese Ware wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir
berechtigt die Ware zu verwerten und den Verkaufserlös mit Lagerkosten und
einen angefallenen Verwertungsaufwand gegen zu verrechnen. Anfallende
Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11.
Vorprozessuale Kosten:
Der Auftraggeber verpflichtet sich im
Falle des Zahlungsverzuges zur Zahlung sämtlicher aufgelaufener Mahn- und
Inkassospesen sowie sonstiger vorprozessualer Kosten, soweit diese zur
zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren.
12.
Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wien vereinbart.
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